Rundenwettkämpfe
2022
Der Sportschützenkreises 065 Heinsberg hat
sich dazu durchgerungen, im Interesse des Schießsports auch im Sportjahr 2022
wieder eigenständige Rundenwettkämpfe
durchzuführen. Dabei ist es dringend notwendig, die in der Zeit der
Corona-Pandemie vorgegebenen Regelungen strikt einzuhalten.
Die Wettbewerbe sollen
stattfinden in den Disziplinen
Luftgewehr / Luftgewehr aufgelegt / Luftpistole / Sportpistole
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und Kleinkalibergewehr-aufgelegt.
Nach Abschluss der Wettkämpfe erfolgt
keine Weitermeldung der Ergebnisse und Tabellen an übergeordnete Gremien.
Im
Nachfolgenden werden Schützinnen und Schützen der Einfachheit halber nur als
„Schütze“ oder „Schützen“ bezeichnet.
Teilnehmer:
An den Wettkämpfen teilnehmen können nur Vereine, die dem Sportschützenkreis
Heinsberg angegliedert sind. Schützen, die an diesen Meisterschaften
teilnehmen wollen, müssen die Mitgliedschaft in einem dieser Vereine
nachweisen. Die Vereinssportwarte garantieren die ordnungsgemäße
Mitgliedschaft in ihrem Verein.
Jeder Verein kann für jede Disziplin beliebig viele Mannschaften melden.
Die Schützen können nur für eine Mannschaft der jeweiligen Disziplin an
den Start gehen. Der Einsatz in mehreren Mannschaften ist nicht möglich. Ebenso
ist ein Wechsel während der laufenden RWK-Saison nicht möglich.
Meldeschluss:
Meldeschluss
für alle Disziplinen ist am 15. April
2022 (Datum des Poststempels). Später eingehende Meldungen
können nicht mehr berücksichtigt werden.
Startgeld:
Das Startgeld beträgt pro Mannschaft
und Disziplin 20,00 € und
ist nach Zusendung der Startpläne ohne Aufforderung auf das Konto
der Kreiskasse zu überweisen oder wird vom Kreiskassierer über Einzugsermächtigung
eingezogen.
Beim
Kleinkaliberschießen kommen 2,00 €
pro Einsatz des Schützen als
Standgebühr hinzu. Diese Beträge werden erst nach Beendigung der Kämpfe
abgerechnet.
Austragungsmodus:
Der Kleinkaliberwettbewerb wird in
Form von Staffeltagen durchgeführt. Alle Kämpfe finden in Tüschenbroich
statt.
Alle übrigen Disziplinen werden in Hin- und Rückkämpfen ausgetragen.
Altersklasseneinteilung:
Bei den Freihanddisziplinen entfällt eine
Altersklasseneinteilung.
Bei den Aufgelegtdisziplinen sind
alle Schützen der Herrenklasse II, der Damenklasse II und alle Senioren (Klasse
I bis V), also alle, die 41 Jahre und älter sind, zugelassen.
Gruppeneinteilung:
Bei ausreichender Teilnehmerzahl werden die Mannschaften in Gruppen
unterteilt.
Werden weniger als 4 Mannschaften gemeldet, so wird diese Disziplin
ersatzlos vom Terminplan gestrichen.
Es können auch Kampfgemeinschaften gebildet.
Kampfgemeinschaften können aber nur dann gemeldet werden, wenn zwei
Vereine mit eigenen Schützen keine Mannschaft bilden können.
Die Gruppeneinteilung obliegt dem Obmann.
Terminplanung:
Geschossen wird im 14-tägigen
Rhythmus, in den Sommerferien wird durchgeschossen.
Es gilt das auf dem Terminplan
angegebene Datum als letztmöglicher
Kampftag.
Terminverlegung:
Kämpfe dürfen nach Absprache mit
dem Gegner nur vorverlegt
werden.
Absprachen können nur die
Mannschaftsführer tätigen.
Bei einer frühzeitigen
Vorverlegung hat eine nochmalige Terminbestätigung durch die beiden
Mannschaftsführer eine Woche vor dem Schießtermin zu erfolgen.
Eine Genehmigung für die
Vorverlegung eines Kampfes durch den RWK-Obmann ist nicht erforderlich.
Vorschießen:
Ein Einzelschütze kann nur in begründeten Ausnahmefällen vorschießen. Derartige Ausnahmen
können z.B. beruflicher oder ähnlicher Art (Schichtdienst) sein.
Muss ein Schütze
vorschießen ist dies mit dem gegnerischen Mannschaftsführer terminlich
abzuklären.
Das Vorschießen wird generell immer auf dem Schießstand der
gegnerischen Mannschaft ausgerichtet.
Müssen aus beiden am
Wettkampf beteiligten Mannschaften Schützen vorschießen, so findet dies auf dem
Schießstand der Mannschaft statt, der das Heimrecht hat.
Ein Nachschießen ist in
keinem Fall gestattet.
Mannschaftsstärke:
Die Mannschaftsstärke ist auf fünf Schützen begrenzt. Es können jedoch noch zwei weitere
Schützen als AK-Schützen außer Konkurrenz am Wettkampf
teilnehmen.
AK-Schützen werden nicht für die Mannschaftswertung, wohl aber für die
Einzelwertung gewertet.
Jeder Schütze hat sich vor seinem Schießbeginn in die
Wettkampfliste als Wertungsschütze oder als AK-Schütze einzutragen bzw. eintragen
zu lassen.
Werden mehr als 7 Starter auf dem Wettkampfbogen aufgeführt, werden die
über 7 hinausgehenden gestrichen.
Wertungsmodus:
Gewertet wird bei allen Aufgelegtdisziplinen
nach der Zehntelwertung.
Visierung beim Aufgelegtschießen:
Es kann mit Diopter oder mit Zielfernrohr geschossen
werden. Es erfolgt keine Unterteilung bei der Auswertung der Scheiben.
Wettkampfwertung:
Für die Mannschaftswertung werden die drei besten Einzelergebnisse
addiert. Die Mannschaft mit der höheren Ringzahl
erhält die beiden Punkte. Bei Ringgleichheit werden die Punkte geteilt.
Die Einzelwertung ergibt sich aus dem Schnitt der Wettkampfergebnisse.
Bei Vierergruppen wird das schlechteste Ergebnis, bei größeren Gruppen werden
die beiden schlechtesten Ergebnisse am Ende der Wettkämpfe gestrichen.
Ergebnislisten:
Die Ergebnislisten sind von beiden Mannschaftsführern zu
unterzeichnen.
Die Listen sind unmittelbar nach dem Wettkampf, spätestens jedoch am 3.
Werktag nach Austragung des Wettkampfes per Post oder per Email an den
Obmann (siehe unten rechts) zu
senden.
Es sind die vorgegebenen Ergebnislisten im Original oder
computerangefertigte Listen zu verwenden.
Verspätet eingegangene Ergebnislisten werden mit einer Strafe von 10,00 € belegt.
Einspruch:
Einspruch gegen die Durchführung
eines Kampfes ist auf der Rückseite des Wettkampfbogens schriftlich niederzulegen. Die Einspruchsgebühr beträgt 20,00 €.
Der Obmann entscheidet über den
Einspruch und gibt das Urteil den betreffenden Mannschaften schriftlich
bekannt. Sollte es sich um Sachfragen handeln, zieht der Obmann den
entsprechenden Fachwart zu Rate.
Mit sportlichem
Gruß
Bert Schnitzler
(Rundenwettkampfobmann)