Ausschreibung

Rundenwettkämpfe 2023

Der Sportschützenkreises 065 Heinsberg wird auch im Sportjahr 2023 wieder eigenständige Rundenwettkämpfe durchführen. Nach Abschluss der Wettkämpfe erfolgt keine Weitermeldung der Ergebnisse und Tabellen an übergeordnete Gremien.

Die Wettbewerbe werden angeboten in den Disziplinen

Luftgewehr / Luftgewehr aufgelegt / Luftpistole / Sportpistole .22

und Kleinkalibergewehr-aufgelegt.

Im Nachfolgenden werden Schützinnen und Schützen der Einfachheit halber nur als „Schütze“ oder „Schützen“ bezeichnet.

Teilnehmer:

An den Wettkämpfen teilnehmen können nur Vereine, die dem Sportschützenkreis Heinsberg angegliedert sind. Schützen, die an diesen Meisterschaften teilnehmen wollen, müssen die Mitgliedschaft in einem dieser Vereine nachweisen. Die Vereinssportwarte garantieren die ordnungsgemäße Mitgliedschaft in ihrem Verein.

Jeder Verein kann für jede Disziplin beliebig viele Mannschaften melden.

Die Schützen können nur für eine Mannschaft der jeweiligen Disziplin an den Start gehen. Der Einsatz in mehreren Mannschaften ist nicht möglich. Ebenso ist ein Wechsel während der laufenden RWK-Saison nicht möglich.

Meldeschluss:

Meldeschluss für alle Disziplinen (soweit bisher noch nicht geschehen) ist am  1. März 2023 (Datum des Poststempels). Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Startgeld:

Das Startgeld beträgt pro Mannschaft und Disziplin   20,00 €   und ist nach Zusendung der Startpläne ohne Aufforderung auf das Konto der Kreiskasse zu überweisen oder wird vom Kreiskassierer über Einzugsermächtigung eingezogen.

Beim Kleinkaliberschießen kommen  3,00 €  pro Einsatz des Schützen als Standgebühr hinzu. Diese Beträge werden erst nach Beendigung der Kämpfe abgerechnet.


Austragungsmodus:

Der Kleinkaliberwettbewerb wird in Form von Staffeltagen durchgeführt. Alle Kämpfe finden in Tüschenbroich statt.
Alle übrigen Disziplinen werden in Hin- und Rückkämpfen auf der Schießanlage des Gastgebers ausgetragen.

Altersklasseneinteilung:

Bei den Freihanddisziplinen entfällt eine Altersklasseneinteilung.

Bei den Aufgelegtdisziplinen sind alle Schützen der Herrenklasse II, der Damenklasse II und alle Senioren (Klasse I bis V), also alle, die 41 Jahre und älter sind, zugelassen.

Gruppeneinteilung:

Bei ausreichender Teilnehmerzahl werden die Mannschaften in Gruppen unterteilt.

Werden weniger als 4 Mannschaften gemeldet, so wird diese Disziplin ersatzlos vom Terminplan gestrichen.

Es können auch Kampfgemeinschaften gebildet.

Kampfgemeinschaften können aber nur dann gemeldet werden, wenn zwei Vereine mit eigenen Schützen keine Mannschaft bilden können.

Die Gruppeneinteilung obliegt dem Obmann.

Terminplanung:

Geschossen wird in der Regel im 14-tägigen Rhythmus.

Es gilt das auf dem Terminplan angegebene Datum als letztmöglicher Kampftag.

Terminverlegung:

Kämpfe dürfen nach Absprache mit dem Gegner nur vorverlegt werden.
Absprachen können nur die Mannschaftsführer tätigen.

Bei einer frühzeitigen Vorverlegung hat eine nochmalige Terminbestätigung durch die beiden Mannschaftsführer eine Woche vor dem Schießtermin zu erfolgen.

Eine Genehmigung für die Vorverlegung eines Kampfes durch den RWK-Obmann ist nicht erforderlich.

Vorschießen:

Ein Einzelschütze kann nur in begründeten Ausnahmefällen vorschießen. Derartige Ausnahmen können z.B.  Teilnahme an weiterführenden Meisterschaften, krankheitsbedingter oder beruflicher Art (Schichtdienst) sein.

Muss ein Schütze vorschießen ist dies mit dem gegnerischen Mannschaftsführer terminlich abzuklären.

Das Vorschießen wird generell immer auf dem Schießstand der gegnerischen Mannschaft ausgerichtet und das Ergebnis von einem Vertreter der gegnerischen Mannschaft abgezeichnet.

Müssen aus beiden am Wettkampf beteiligten Mannschaften Schützen vorschießen, so findet dies auf dem Schießstand der Mannschaft statt, die das Heimrecht hat.

Ein Nachschießen ist in keinem Fall gestattet.

Mannschaftsstärke:

Die Mannschaftsstärke ist auf fünf Schützen begrenzt. Es können jedoch noch zwei weitere Schützen als AK-Schützen (außer Konkurrenz) am Wettkampf teilnehmen.

AK-Schützen werden nicht für die Mannschaftswertung, wohl aber für die Einzelwertung gewertet.

Jeder Schütze hat sich vor seinem Schießbeginn in die Wettkampfliste als Wertungsschütze oder als AK-Schütze einzutragen bzw. eintragen zu lassen.

Werden mehr als 7 Starter auf dem Wettkampfbogen aufgeführt, werden die über 7 hinausgehenden gestrichen.

Wettkampfwertung:

Für die Mannschaftswertung werden die drei besten Einzelergebnisse addiert. Die Mannschaft mit der höheren Ringzahl erhält die beiden Punkte. Bei Ringgleichheit werden die Punkte geteilt.

Die Einzelwertung ergibt sich aus dem Schnitt der Wettkampfergebnisse.
Bei Vierergruppen wird das schlechteste Ergebnis, bei größeren Gruppen werden die beiden schlechtesten Ergebnisse am Ende der Wettkämpfe gestrichen.

Ergebnislisten:

Die Ergebnislisten sind von beiden Mannschaftsführern zu unterzeichnen.

Die Listen sind unmittelbar nach dem Wettkampf, spätestens jedoch am 3. Werktag nach Austragung des Wettkampfes per Post oder per Email an den Obmann zu senden.

Ergebnislisten können von der Homepage des Obmanns abgerufen werden

Verspätet eingegangene Ergebnislisten werden mit einer Strafe von  10,00 €  belegt.

Einspruch:

Einspruch gegen die Durchführung eines Kampfes ist auf der Rückseite des Wettkampfbogens schriftlich niederzulegen. Die Einspruchsgebühr beträgt 20,00 €.

Der Obmann entscheidet über den Einspruch und gibt das Urteil den betreffenden Mannschaften schriftlich bekannt. Sollte es sich um Sachfragen handeln, zieht der Obmann den entsprechenden Fachwart zu Rate.

 

Mit sportlichem Gruß

Bert Schnitzler
(Rundenwettkampfobmann)

 

 

 

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