Ausschreibung
Rundenwettkämpfe
2023
Der Sportschützenkreises 065 Heinsberg
wird auch im Sportjahr 2023 wieder eigenständige
Rundenwettkämpfe durchführen. Nach Abschluss der Wettkämpfe erfolgt keine
Weitermeldung der Ergebnisse und Tabellen an übergeordnete Gremien.
Die Wettbewerbe werden angeboten
in den Disziplinen
Luftgewehr
/ Luftgewehr aufgelegt / Luftpistole / Sportpistole .22
und
Kleinkalibergewehr-aufgelegt.
Im
Nachfolgenden werden Schützinnen und Schützen der Einfachheit halber nur als
„Schütze“ oder „Schützen“ bezeichnet.
Teilnehmer:
An den Wettkämpfen teilnehmen können nur Vereine, die dem Sportschützenkreis
Heinsberg angegliedert sind. Schützen, die an diesen Meisterschaften
teilnehmen wollen, müssen die Mitgliedschaft in einem dieser Vereine nachweisen.
Die Vereinssportwarte garantieren die ordnungsgemäße Mitgliedschaft in
ihrem Verein.
Jeder Verein kann für jede Disziplin beliebig viele Mannschaften melden.
Die Schützen können nur für eine Mannschaft der jeweiligen Disziplin an
den Start gehen. Der Einsatz in mehreren Mannschaften ist nicht möglich. Ebenso
ist ein Wechsel während der laufenden RWK-Saison nicht möglich.
Meldeschluss:
Meldeschluss
für alle Disziplinen (soweit bisher noch nicht geschehen) ist am 1. März 2023 (Datum des
Poststempels). Später eingehende Meldungen können nicht mehr
berücksichtigt werden.
Startgeld:
Das Startgeld beträgt pro Mannschaft
und Disziplin 20,00 € und
ist nach Zusendung der Startpläne ohne Aufforderung auf das Konto
der Kreiskasse zu überweisen oder wird vom Kreiskassierer über Einzugsermächtigung
eingezogen.
Beim
Kleinkaliberschießen kommen 3,00 €
pro Einsatz des Schützen als
Standgebühr hinzu. Diese Beträge werden erst nach Beendigung der Kämpfe
abgerechnet.
Austragungsmodus:
Der Kleinkaliberwettbewerb wird in Form von Staffeltagen durchgeführt.
Alle Kämpfe finden in Tüschenbroich statt.
Alle übrigen Disziplinen werden in Hin- und Rückkämpfen auf der Schießanlage
des Gastgebers ausgetragen.
Altersklasseneinteilung:
Bei den Freihanddisziplinen entfällt eine
Altersklasseneinteilung.
Bei den Aufgelegtdisziplinen sind
alle Schützen der Herrenklasse II, der Damenklasse II und alle Senioren (Klasse
I bis V), also alle, die 41 Jahre und älter sind, zugelassen.
Gruppeneinteilung:
Bei ausreichender Teilnehmerzahl werden die Mannschaften in Gruppen
unterteilt.
Werden weniger als 4 Mannschaften gemeldet, so wird diese Disziplin
ersatzlos vom Terminplan gestrichen.
Es können auch Kampfgemeinschaften gebildet.
Kampfgemeinschaften können aber nur dann gemeldet werden, wenn zwei
Vereine mit eigenen Schützen keine Mannschaft bilden können.
Die Gruppeneinteilung obliegt dem Obmann.
Terminplanung:
Geschossen wird in der Regel im
14-tägigen Rhythmus.
Es gilt das auf dem Terminplan
angegebene Datum als letztmöglicher
Kampftag.
Terminverlegung:
Kämpfe dürfen nach Absprache mit
dem Gegner nur vorverlegt
werden.
Absprachen können nur die
Mannschaftsführer tätigen.
Bei einer frühzeitigen
Vorverlegung hat eine nochmalige Terminbestätigung durch die beiden
Mannschaftsführer eine Woche vor dem Schießtermin zu erfolgen.
Eine Genehmigung für die
Vorverlegung eines Kampfes durch den RWK-Obmann ist nicht erforderlich.
Vorschießen:
Ein Einzelschütze kann
nur in begründeten Ausnahmefällen
vorschießen. Derartige Ausnahmen können z.B. Teilnahme an weiterführenden Meisterschaften,
krankheitsbedingter oder beruflicher Art (Schichtdienst) sein.
Muss ein Schütze
vorschießen ist dies mit dem gegnerischen Mannschaftsführer terminlich
abzuklären.
Das Vorschießen wird generell immer auf dem Schießstand der
gegnerischen Mannschaft ausgerichtet und das Ergebnis von einem Vertreter der
gegnerischen Mannschaft abgezeichnet.
Müssen aus beiden am
Wettkampf beteiligten Mannschaften Schützen vorschießen, so findet dies auf dem
Schießstand der Mannschaft statt, die das Heimrecht hat.
Ein Nachschießen ist in keinem Fall gestattet.
Mannschaftsstärke:
Die Mannschaftsstärke ist auf fünf Schützen begrenzt. Es können jedoch noch zwei weitere
Schützen als AK-Schützen (außer Konkurrenz) am Wettkampf
teilnehmen.
AK-Schützen werden nicht für die Mannschaftswertung, wohl aber für die
Einzelwertung gewertet.
Jeder Schütze hat sich vor seinem Schießbeginn in die
Wettkampfliste als Wertungsschütze oder als AK-Schütze einzutragen bzw.
eintragen zu lassen.
Werden mehr als 7 Starter auf dem Wettkampfbogen aufgeführt, werden die
über 7 hinausgehenden gestrichen.
Wettkampfwertung:
Für die Mannschaftswertung werden die drei besten Einzelergebnisse
addiert. Die Mannschaft mit der höheren Ringzahl
erhält die beiden Punkte. Bei Ringgleichheit werden die Punkte geteilt.
Die Einzelwertung ergibt sich aus dem Schnitt der Wettkampfergebnisse.
Bei Vierergruppen wird das schlechteste Ergebnis, bei größeren Gruppen werden
die beiden schlechtesten Ergebnisse am Ende der Wettkämpfe gestrichen.
Ergebnislisten:
Die Ergebnislisten sind von beiden Mannschaftsführern zu
unterzeichnen.
Die Listen sind unmittelbar nach dem Wettkampf, spätestens jedoch am 3.
Werktag nach Austragung des Wettkampfes per Post oder per Email an den
Obmann zu senden.
Ergebnislisten können von der Homepage des Obmanns abgerufen werden
Verspätet eingegangene Ergebnislisten werden mit einer Strafe von 10,00 € belegt.
Einspruch:
Einspruch gegen die Durchführung
eines Kampfes ist auf der Rückseite des Wettkampfbogens schriftlich niederzulegen. Die Einspruchsgebühr beträgt 20,00 €.
Der Obmann entscheidet über den
Einspruch und gibt das Urteil den betreffenden Mannschaften schriftlich
bekannt. Sollte es sich um Sachfragen handeln, zieht der Obmann den
entsprechenden Fachwart zu Rate.
Mit sportlichem
Gruß
Bert
Schnitzler
(Rundenwettkampfobmann)